Ehrenamtliches Engagement für die Belange
von Seniorinnen und Senioren

Bringen Sie Ihre Erfahrung mit und setzen Sie sich für die Interessen älterer Menschen in Osnabrück ein mit Ihrer Kandidatur oder als Wahl-Delegierte oder als Wahl-Delegierter. Sie möchten Mitglied im Seniorenbeirat werden? Dann kandidieren Sie!

Warum sollten Sie kandidieren?

  • Lust auf etwas Neues, gestalten Sie aktiv mit.
  • Geben Sie der Stimme der Seniorinnen und Senioren ein Gewicht.
  • Setzen Sie sich für Themen und Belange älterer Menschen ein.

Wer kann kandidieren?

  • Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Osnabrück, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, als Einzelpersonen
  • Seniorenvereinigungen können Kandidierende vorschlagen.
  • Sie dürfen kein Ratsmitglied der Stadt Osnabrück sein.

Die Neuwahl des Seniorenbeirates ist eine Delegiertenwahl. 

Im Gegensatz zu einer Direktwahl, bei der alle Bürger und Bürgerinnen wählen dürfen, wird der Seniorenbeirat der Stadt Osnabrück durch Delegierte gewählt. Diese Delegierten werden von Osnabrücker Seniorenvereinigungen benannt. Die Wahl erfolgt geheim. Jede bzw. jeder Delegierte hat 13 Stimmen.

Wie werden Sie Delegierte/Delegierter?

  • Die Seniorenvereinigungen in Osnabrück sind aufgerufen, Delegierte für die Wahl des Seniorenbeirates zu benennen. Seniorenvereinigungen sind u. a. Vereine, Organisationen und Initiativen, die die Belange von älteren Menschen vertreten und ältere Menschen aktivieren, am öffentlichen Leben teilzunehmen.
  • Sie sind ehrenamtlich tätig.
  • Eine Rechtsform der Vereinigung ist dabei nicht zwingend notwendig.

Beispiele für Seniorenvereinigungen sind Seniorengruppen in Gemeinschaftszentren, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Parteien, Gewerkschaften, (Sport-) Vereine, Digital-Treffs, Quartiersgruppen usw.

  • Es können bis zu zwei Delegierte sowie zwei Ersatzdelegierte benannt werden.
  • Die vorgeschlagenen Delegierten müssen mindestes 60 Jahre alt und Bürgerin bzw. Bürger der Stadt Osnabrück sein.

Die zur Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege gehörenden Verbände Arbeiterwohlfahrt, Caritas-Verband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk und Paritätische sowie ihre Untervereinigungen dürfen keine Kandidierenden und Delegierte benennen, da die AG zwei Mitglieder in den Seniorenbeirat entsendet.

Vorstellung der Kandidierenden

  • Ab Mitte Oktober 2026 werden die Kandidierenden auf der Homepage der Stadt Osnabrück vorgestellt.
  • Am Wahltag, Freitag, 20. November 2026, haben die Kandidatinnen und Kandidaten Gelegenheit, sich der Wahlversammlung vorzustellen.
  • Sollte ein Kandidatin bzw. ein Kandidat abwesend sein und zur Wahl stehen, wird ihre/seine schriftliche Vorstellung verlesen.

Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

  • Alle gültigen Stimmabgaben werden ausgezählt.
  • Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben. Die Anzahl der entfallenen Stimmen, die für eine Person abgegeben werden, entscheidet darüber, wie die Plätze 1 bis 13 sowie der fünf nachrückenden Ersatzmitglieder vergeben werden.
  • Im Anschluss an die Auszählung wird von der Wahlleitung das Ergebnis verkündet.
  • Die Gewählten werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Sollte jemand die Wahl ablehnen, rücken automatisch die nächsten Nachrückenden in der Liste nach.
  • Zum Abschluss wird das Ende des Wahlgangs von der Wahlleitung festgestellt. Über die Wahl und deren Ergebnis wird ein Protokoll gefertigt und in einer Vorlage dem Rat der Stadt Osnabrück zur Kenntnisnahme vorgelegt.