Bischofskonferenz, Bistümer Münster und Osnabrück sowie Thuiner Orden
ziehen erste Schlüsse aus Forschungsarbeit

Die Auftraggeber der Studie »Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften« der Universität Münster haben in einer Pressekonferenz erste Schlüsse aus der Untersuchung vorgestellt.

Für die Bistümer Münster und Osnabrück kündigten deren Bischöfe Dr. Heiner Wilmer SCJ und Dr. Dominicus Meier OSB unter anderem an, sich für eine Strafbarkeit von geistlichem Missbrauch auch im Kirchenrecht einzusetzen. Dies war eine Forderung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Studie erstellten. Auch wollen die Bischöfe Betroffenen weiter Hilfsangebote machen.

Die Generalsekretärin der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Beate Gilles, sah Parallelen zwischen der Studie und der bisherigen Arbeit der Bischofskonferenz zum Thema. Es solle sich jetzt eine Arbeitsgruppe mit den Ergebnissen beschäftigen und die bisherigen Materialien evaluieren.

In der von der Deutschen Bischofskonferenz, den Bistümern Münster und Osnabrück und dem Orden der Franziskanerinnen vom heiligen Martyrer Georg zu Thuine beauftragten Untersuchung erforschte ein Wissenschaftsteam um die Theologin und Soziologin Prof. Dr. Judith Könemann den geistlichen Missbrauch als spezifische Form des Machtmissbrauchs.

Konkrete Bezugspunkte waren die Vorgänge um zwei Gruppen in den Bistümern Osnabrück und Münster, der sogenannten Christusgemeinschaft (CG) und der Geistlichen Gemeinschaft Totus Tuus Neuevangelisierung (TT). Die Studie wurde am 25. September 2026 von der Universität Münster der Öffentlichkeit vorgestellt und den Auftraggebern übergeben.

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